Die Reform des Berufs des Bauzeichners führt zu einer neuen Ausbildungsverordnung, die am 01.08.2026 in Kraft tritt. Die Änderungen beinhalten die Umstellung der Berufsbezeichnung von Bauzeichner/Bauzeichnerin auf Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin und die Integration moderner Standardberufsbildpositionen. Die gestreckte Abschlussprüfung wird als Prüfungsform eingeführt, um eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Berufsausbildung zu gewährleisten. Die Ausbildung wird zukunftsorientiert, praxisnah und basiert auf modernen Technologien wie Building Information Modeling (BIM).