Aktuell

Die Reform des Berufs des Bauzeichners führt zu einer neuen Ausbildungsverordnung, die am 01.08.2026 in Kraft tritt. Die Änderungen beinhalten die Umstellung der Berufsbezeichnung von Bauzeichner/Bauzeichnerin auf Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin und die Integration moderner Standardberufsbildpositionen. Die gestreckte Abschlussprüfung wird als