Sigeko
Am 01.07.1998 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen „Baustellenverordnung“ bundesweit in Kraft getreten.
Diese Verordnung findet Anwendung für alle Baustellen, bei denen die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.
Diese Verordnung findet Anwendung für alle Baustellen, bei denen die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.
Bei solchen Baustellen, und man kann davon ausgehen, dass ab der Größenordnung eines Einfamilienhauses diese Bedingungen erfüllt sind, ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine „Vorankündigung“ zu übermitteln. Desweiteren ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen und während der Ausführung des Bauvorhabens die Sicherheit auf der Baustelle zu koordinieren.
Durch unsere Erfahrung in den Bereichen Planung, Bauleitung und Projektleitung ist es uns möglich, die Anforderungen des Arbeitsschutzes effizient sowohl in die Planungs- und Ausschreibungsphase, als auch in den Baustellenalltag zu integrieren.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich über die bei Ihrem Bauvorhaben erforderlichen Leistungen nach der Baustellenverordnung und machen Ihnen ein individuelles Angebot über unsere Leistungen als SiGeKo.
